Hütten & Kletteranlagen

Blick vom Staufenhaus auf das nächtliche Bad Reichenhall.

Foto: Rudolf Schicht

Benutzungsordnung für die

Kletterwand des Karlsgymnasiums

Berechtigung:

Nur Personen, die im Besitz eines gültigen Kletterausweises sind, dürfen klettern.

Nicht klettern dürfen:

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben.
  • Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten (ausgenommen sind DAV-Veranstaltungen).
  • Personen, welche die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen.

Zutritt:

Die Anlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb geöffnet. Der Träger oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.

Haftung:

Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigene Verantwortung. Eltern haften für Ihre Kinder.

  • Zur Sicherung müssen alle Haken/Umlenkungen benutzt werden.
  • Durch die Benutzung der Anlage versichert der Benutzer, dass er über grundlegende Kletter- und Sicherungskenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.
  • Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten, Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.
  • Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt.

Veränderungen / Beschädigungen:

Tritte, Griffe und Haken dürfen weder verändert, neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe sind unverzüglich zu melden.

Wichtige Regeln:

Der nicht zum Kletterbereich gehörende Teil der Halle (außerhalb des Trennvorhangs) sowie das Schulgebäude dürfen nicht betreten werden. Essen, Trinken und Rauchen in der Halle sind verboten. Im gesamten Gebäude sind Tiere verboten.

Vor dem Klettern

  • wird der Trennvorhang heruntergefahren
  • wird die Abdeckplane ausgelegt
  • werden die Matten heruntergeklappt

Nach dem Klettern

  • werden die Matten aufgeklappt
  • wird die Abdeckplane aufgeräumt
  • wird der Trennvorhang hochgefahren
  • wird das Licht ausgeschaltet
  • werden alle Türen geschlossen

Hausrecht:

Das Hausrecht übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Person aus. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden.