Hütten & Kletteranlagen

Blick vom Staufenhaus auf das nächtliche Bad Reichenhall.

Foto: Rudolf Schicht

Benutzungsordnung für den

DAV-Boulderraum in der Mehrzweckhalle Piding

1. Benutzungsberechtigung:

1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen mit einer gültigen Zutrittskarte. Die Zutrittskarte muss während der Dauer des Aufenthalts im Boulderraum jederzeit vorgelegt werden können.

Die Benutzung der Anlagen ist kostenpflichtig. Die Entrichtung der Nutzungsgebühr erfolgt mit Zahlung des Jahresbeitrages für die Klettergruppe der DAV Sektion Bad Reichenhall. (Jahresmitgliedspreise siehe Anlage 1 zur Benutzerordnung)

Der Antrag zur Aufnahme in die Klettergruppe kann in der Geschäftsstelle der DAV Sektion Bad Reichenhall, Tiroler Straße 11, 83435 Bad Reichenhall zu den jeweiligen Öffnungszeiten gestellt werden. Alternativ stehen die Mitgliedsanträge zum Download auf der Website der DAV Sektion Bad Reichenhall zur Verfügung. Die Zutrittskarte wird nach erfolgreicher Aufnahme in die Klettergruppe beim beauftragten Dienstleister bestellt und dem Antragsteller ausgehändigt.

Die Zutrittskarte ist nicht übertragbar. Ein Verlust ist unverzüglich bei einem der verantwortlichen Personen zu melden.

Die Verantwortlichen Personen sind in Pt. 5.3, sowie Anlage 2 geregelt.

1.2. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Boulderwände nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, benutzen. Ausnahmen sind geschlossene, vom DAV genehmigte, geführte Veranstaltungen oder im direkten Beisein eines Erziehungsberechtigten.

Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderwände auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen.

1.3. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Vor dem erstmaligen Besuch muss die Benutzung des Raumes von der Geschäftsstelle des DAV Bad Reichenhall genehmigt werden.

1.4 Die unbefugte Nutzung des Boulderraums sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung (inkl. Anlagen) kann mit sofortigem Verweis und Hausverbot geahndet werden.

Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz – bleiben daneben vorbehalten.

1.5. Nicht bouldern dürfen:

– Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, mit Ausnahme der Regelung im Punkt 1.2.
– Personen, denen ein Verantwortlicher oder ein von Ihnen Beauftragter das Klettern untersagt hat.
– Natürliche und juristische Personen, die die Kletteranlage gewerblich und kommerziell nutzen wollen, ausser es wurde Ihnen ausdrücklich von den Verantwortlichen genehmigt.

2. Benutzungszeiten:

2.1. Die Boulderanlage darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten lauten: Montag bis Sonntag 08 – 22:00 Uhr.

2.2. Für die Zeiten der Reinigung, Umbau- und Schraubarbeiten ist der Boulderraum gesperrt.

3. Boulderregeln und Haftung:

3.1. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die jeder Besucher es Boulderraums zu beachten hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulderanlage, insbesondere das Bouldern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der DAV Sektion Bad Reichenhall, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

3.2. Jeder Nutzer der Anlage ist selbst dafür verantwortlich, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern und Klettern anzuwendenden Techniken und Maßnahmen zu verfügen und diese anzuwenden, oder muss selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen.

3.3. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben.
Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.
Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Boulderer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden

3.4. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nicht übereinander gebouldert werden darf.

3.5. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden.

3.6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die DAV Sektion Bad Reichenhall übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

3.7. Bei Unfällen ist jeder Boulderer zur Hilfe verpflichtet! Unfälle sind unverzüglich einer der verantwortlichen Personen zu melden. (siehe Punkt 5.3, sowie Anlage 2)

4. Veränderungen, Beschädigungen, Sicherheit und Sauberkeit:

4.1. Auf die Fallschutzmatten dürfen keine Getränke mitgenommen werden. Mitgebrachte Lebensmittel dürfen nur außerhalb des Boulderbereichs konsumiert werden.

4.2. Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

4.3. Barfuß bouldern oder das Bouldern in Strümpfen ist verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

4.4. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter, zu werfen.

4.5. Das Rauchen ist in den gesamten Halleninnenbereichen (Boulderbereiche, Toiletten, Umkleideräumen etc.) untersagt.

4.6. Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten ist nicht gestattet.

4.7. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in der Garderobe untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

4.8. Zum Parken sind ausschließlich die vor der Mehrzweckhalle ausgewiesenen Parkflächen benutzen. Die Zufahrt zur Hallenrückseite ist unbedingt freizuhalten, da diese zur An- und Abfahrt für Rettungsdienste vorgesehen ist.

4.9. Die Toiletten der Merzeckhalle dürfen genutzt werden. Diese sind ebenfalls sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Die übrigen Einrichtungen und Räume der Mehrzweckhalle dürfen nicht betreten, bzw. benutzt werden.

5 . Hausrecht:

5.1. Das Hausrecht über die Boulderanlage übt die DAV Sektion Bad Reichenhall und die von ihr bevollmächtigten, verantwortlichen Personen aus (siehe Punkt 5.3, sowie Anlage 2). Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

5.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der DAV Sektion Bad Reichenhall dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Boulderanlage ausgeschlossen werden. Das Recht der DAV Sektion Bad Reichenhall darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

5.3. Als beauftragte und verantwortliche Personen für den Betrieb der Boulderhalle gelten:

– Mitglieder des Vorstands des DAV Bad Reichenhall
– Von der Vorstandschaft, bzw. von der Geschäftsstelle beauftragte Personen
– Der Hallenreferent sowie ihn unterstützende Personen

6. Anlage 1: Jahresmitgliedspreisliste (Stand 06.2021)

Der Jahresmitgliedspreis beträgt 40,- EUR
Einmalige Aufnahmegebühr (inkl. Erstellung der Zutrittskarte: 20,- EUR

Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensalters können die Kletterwand beitragsfrei im Rahmen der Benutzungsordnung nutzen. Sie müssen jedoch Mitglied bei der DAV Sektion Bad Reichenhall sein.

6. Anlage 2. Kontakt

Geschäftsstelle der DAV Sektion Bad Reichenhall:
Tiroler Straße 11, 83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49 8651 8180
e-mail: sektion@dav-badreichenhal.de
web: www.dav-badreichenhall.de

Leitung der Geschäftsstelle: Christoph Trübenbacher

Vereinsvorstand:
Max Spitzer
Karin Bauregger

Hallenreferent:
Markus Brewko;
tel: +49 176 63197485
e-mail: markus.brewko@googlemail.com